765 Z 25 f.; pag. 1108 Z. 15 f.). Die beiden haben am 18. Juli 2014 in der Türkei geheiratet. Aufgrund eines Familiennachzugs reiste der Beschuldigte am 3. September 2015 in die Schweiz ein (pag. 1090). In der Folge schien es eheliche Probleme zu geben. In den Akten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens findet sich ein Brief des Beschuldigten, worin er seine Frau als Psychopatin betitelt, die ihn zu Hause bedroht habe (pag. 1027). Aktenkundig ist sodann, dass der Beschuldigte im Mai 2016 von seiner Frau kurzzeitig aus der Wohnung geworfen worden, danach aber wieder dort eingezogen war (pag.