Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 28. November 2019 bestritt er dies. Er habe dieses Formular nicht unterzeichnet. Seine Frau habe geweint und er sei nach ca. 10 Minuten aufgefordert worden, nach draussen zu gehen. Seine Frau sei nach einer Stunde hinausgekommen und habe ihm nichts von einer Unterschrift erzählt (pag. 102 Z. 109 ff.). Bei der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte zunächst an, er unterschreibe nichts, was er nicht verstehe. Auf Vorhalt der unterzeichneten Aktennotiz vom 6. Juli 2017 meinte er dann, das sei seine Unterschrift. Er wisse aber nicht, was er da unterschrieben habe (pag. 114 Z. 320 ff.).