Bei den rechtlichen Hinweisen im Anmeldeformular Sozialhilfe ist unter Ziff. 1 vermerkt, dass jede Änderung der angegebenen Einkommensverhältnisse unverzüglich und unaufgefordert den Sozialen Diensten D.________(Ortschaft) zu melden ist (pag. 35). Diese Seite wurde vom Beschuldigten und von seiner Frau unterschrieben. Gemäss den Aussagen von C.________ habe sie dem Beschuldigten den Sozialhilfeantrag übersetzt und erklärt, was das sei. Er habe verstanden, worum es bei diesem Antrag gegangen sei (pag. 753 Z. 13 ff.). Der Beschuldigte verneinte dies und gab an, er habe gedacht, es gehe um die Aufenthaltsbewilligung (pag. 101 Z. 54 ff.).