10 serwerb gegenüber dem Sozialdienst zu deklarieren. Dies wird von ihm grundsätzlich bestritten. Die Würdigung dieser Frage wird deswegen vorab vorgenommen. Danach wird in Ziff. II. 10.3 und 10.4 ergänzend der Sachverhalt zu den einzelnen Tatvorwürfen gewürdigt. Der Beschuldigte und C.________ meldeten sich am 10. Mai 2015 bei den Sozialen Diensten D.________(Ortschaft) für den Bezug von Sozialhilfe an (pag. 22 ff.). Das Anmeldeformular wurde von C.________ ausgefüllt und unterzeichnet (pag. 101 Z. 49; pag. 753 Z. 9 ff.).