8. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt 8.1 Tatvorwurf gemäss Ziff. I. 1. Lemma 2 Anklageschrift Betreffend Ziff. I. 1. Lemma 2 Anklageschrift ist unbestritten, dass der Beschuldigte Handwerksarbeiten in H.________(Ortschaft) ausgeführt hat und ihm hierfür am 28. April 2017 ein Betrag von CHF 1'650.00 auf sein .________-Konto (Bankkonto) überwiesen wurde (pag. 845, S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Unbestritten ist auch, dass die Sozialen Dienste D.________(Ortschaft) keine Kenntnis von diesem Konto hatten (pag. 1113).