I. 1. Lemma 3). Der Beschuldigte und seine Ehefrau sollen die Einkünfte im Wissen darum, dass sie jede Veränderung ihrer Einkommensverhältnisse unverzüglich und unaufgefordert den Sozialen Diensten D.________(Ortschaft) zu melden hätten, verschwiegen haben und dadurch bewirkt haben, dass ihnen gemeinsam in dieser Zeit zu hohe Sozialhilfeleistungen im selben Betrag ausbezahlt worden seien (pag. 471). Die Vorinstanz nahm an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einen Würdigungsvorbehalt vor. Sie behielt sich vor, den Sachverhalt in Ziff.