Abgesehen davon ist das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. Februar 2022 in Rechtskraft erwachsen. Mangels Abänderungsantrags der Verteidigung ist auch die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 und die Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung in Rechtskraft erwachsen (pag. 812, Ziff. II. 2. erstinstanzliches Urteil). Die Kammer verfügt als Berufungsgericht über umfassende Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art. 398 Abs. 2 und 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO;