_ sei bezüglich des Vorwurfs des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, begangen in der Zeit vom 21. April bis 6. Juli 2017 in D.________(Ortschaft), G.________ (Strasse), z.N. der Einwohnergemeinde D.________(Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Einkommen (Deliktsbetrag: CHF 10'411.65), vollumfänglich freizusprechen, unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung durch den Kanton Bern im Umfang der Verteidigungskosten für das erstinstanzliche Verfahren sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens an den Kanton Bern. Il.