In Übereinstimmung mit dem Antrag der Verteidigung hat die Kammer daraufhin beschlossen, auf die Einvernahme von C.________ zu verzichten und mit der Verhandlung fortzufahren (pag. 1101). Schliesslich wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung unter Beizug eines Übersetzers für Türkisch ergänzend einvernommen (pag. 1102 ff.).