Mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 wurden diese Dokumente zu den Akten erkannt (pag. 973 f.). Auf telefonische Nachfrage hin teilte das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit, dass der Beschuldigte gegen den Entscheid der SID Beschwerde erhoben habe (pag. 975). Daher wurden zusätzlich zu den bereits angeordneten Editionen die Akten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens .________ beigezogen (pag. 974). Mit Verfügung vom 18. Januar 2023 wurden aus den eingelangten Akten des verwaltungsrechtlichen Verfahrens verschiedene Dokumente kopiert und zu den Akten erkannt (pag.