bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID) ediert (pag. 930; pag. 990 f.; pag. 1098). Mit E-Mail vom 31. August 2022 teilten die ESD mit, dass gegen den Beschuldigten am 13. Januar 2022 die Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung sowie seine Wegweisung aus der Schweiz verfügt worden sei (pag. 937). Auf entsprechende Anfrage hin liessen die ESD der Kammer ihre Verfügung vom 13. Januar 2022 und den Beschwerdeentscheid der SID vom 10. August 2022 (.________) zukommen (pag. 938 ff.). Mit Verfügung vom 25. Oktober 2022 wurden diese Dokumente zu den Akten erkannt (pag.