3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller Leumundsbericht sowie ein aktualisierter Bericht hinsichtlich der Prüfung einer strafrechtlichen Landesverweisung bei den Einwohner- und Spezialdiensten der Stadt Biel (nachfolgend: ESD) über den Beschuldigten eingeholt (pag. 930; pag. 1073 ff.; pag. 1084 ff.; pag. 1088 ff.). Weiter wurden von Amtes wegen die Akten BJS .________ bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland sowie die Akten .________ bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID) ediert (pag.