II. 1. des erstinstanzlichen Urteils, die damit zusammenhängende Strafzumessung mit Landesverweisung inkl. Ausschreibung im SIS sowie die dem Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten (pag. 909 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 21. April 2022 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 920 f.). 4 Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 27. Februar 2023 in Anwesenheit des Beschuldigten, seiner Verteidigung und eines Übersetzers statt (pag. 1099 ff.).