CHF 8'190.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24. Oktober 2017, zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 und zu den auf die Schuldsprüche entfallenen Verfahrenskosten (3/4), insgesamt bestimmt auf CHF 9'002.45 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Ferner sprach die Vorinstanz eine Landesverweisung von 5 Jahren aus und ordnete deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (nachfolgend: SIS) an (pag. 812 und pag. 814, Ziff. II. und Ziff. IV. 1. erstinstanzliches Urteil).