Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, begangen in der Zeit vom 21. April 2017 bis 6. Juni 2017 in D.________(Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Einkommen (Deliktsbetrag: CHF 10'411.65) sowie der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (trotz untersagter Fahrberechtigung), Nichtabgabe von Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung und Nichtgewährung des Vortritts im Kreisverkehr schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 117 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total