(Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Vermögen im Umfang von CHF 17'000.00 sowie in der Zeit vom 10. Mai 2015 bis Juli 2017 in D.________(Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Unterstützungsleistungen aus der Türkei in unbestimmter Höhe, frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4), bestimmt auf CHF 3'000.80 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung), an den Kanton Bern. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten wurde Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 1'667.70 ausgerichtet (pag. 811, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).