von der Anschuldigung des Betrugs, evtl. der Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, evtl. des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, angeblich begangen am 10. Mai 2015 in D.________ (Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Vermögen im Umfang von CHF 17'000.00 sowie in der Zeit vom 10. Mai 2015 bis Juli 2017 in D.________(Ortschaft), durch Nichtdeklarieren von Unterstützungsleistungen aus der Türkei in unbestimmter Höhe, frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4), bestimmt auf CHF 3'000.80 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung), an den Kanton Bern.