__ die Differenz von CHF 2'225.65 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN S.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 und Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 2. Es wird auf die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem verzichtet.