2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 900.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 5'780.30. Für den rechtskräftigen Freispruch gemäss Ziff. I. werden keine Kosten ausgeschieden. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3'500.00. 43 III.