Zu beachten sind stets die EMRK sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit (zum Ganzen BGE 145 IV 364 E. 3.5.2). 22.4.3 In concreto Zu prüfen ist vorab, ob eine Landesverweisung mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre. Als portugiesischer Staatsbürger, welcher in der Schweiz aufenthaltsberechtigt ist, kann sich der Beschuldigte auf das FZA berufen. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C.