Über den Gesundheitszustand des Beschuldigten ist nichts Negatives bekannt. Gemäss aktuellem Leumundsbericht vom 4. Mai 2023 sei der Beschuldigte bei guter Gesundheit (pag. 430). Die Rückenprobleme (Diskushernie) seiner jetzigen Ehefrau stellen ebenfalls keinen Hinderungsgrund für eine Rückkehr nach Portugal dar. 22.2.5 Gesamtwürdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für die Betroffenen.