Unabhängig davon, ob der Beschuldigte nun eine abgeschlossene oder abgebrochene Ausbildung zum U.________ hat, ist davon auszugehen, dass es in dieser Branche offenbar viele Arbeitsmöglichkeiten hat und es ihm durchaus möglich ist, wieder in dieser Branche Fuss zu fassen, nicht zuletzt auch weil er in dieser Branche ja bereits (erfolgreich) gearbeitet hat. Aber auch eine Tätigkeit in der Z.________ (Branche), in welcher er in der Schweiz nun wertvolle Erfahrungen sammeln konnte, wäre in Portugal nicht ausgeschlossen. Der Beschuldigte hat noch Familie (Eltern und Bruder) in Portugal und reist regelmässig nach Portugal (pag. 199, 455).