Gemäss den aktuellsten Angaben habe der Beschuldigte die Ausbildung zum U.________ wegen eines Burnouts abgebrochen (pag. 429, 456 Z. 9). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er weiter, dass er die Depression gehabt habe, weil er sehr viel Arbeit in seiner Branche gehabt hab, er sei gut gewesen in seiner Arbeit und habe viele Offerten gehabt (pag. 198). Unabhängig davon, ob der Beschuldigte nun eine abgeschlossene oder abgebrochene Ausbildung zum U._____