Der Beschuldigte führt an der Berufungsverhandlung aus, seine Freizeit verbringe er mit Familie und auch Freunden. Die Mehrzahl seiner Freunde seien Schweizer. Der Beschuldigte spricht Hochdeutsch und Berndeutsch, beherrscht aber gemäss eigenen Angaben auch Portugiesisch, Spanisch, Englisch, ein wenig Französisch und sei dran, wegen seiner Frau Y.________ zu lernen (pag. 455 Z. 8 f.) Regelmässige Hobbies oder eine eigene Vereinszugehörigkeit, welche mit sei-