Der Beschuldigte ist portugiesischer Staatsangehöriger. Er ist am M.________ in Portugal geboren und zusammen mit seinem jüngeren Bruder bei seinen Eltern in Portugal aufgewachsen. Er besuchte dort die Primar- und Sekundarschule. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, er habe eine Ausbildung zum U.________ in Portugal absolviert (pag. 198 Z. 34 f.). Gemäss aktuellem Leumundsbericht vom 4. Mai 2023 hat er in Portugal ein U.________ an der Universität begonnen, auf Grund eines Burnouts jedoch nicht abgeschlossen (pag. 429). Letzteres hat er auch an der Berufungsverhandlung so bestätigt (pag. 456 Z. 9).