22. Erwägungen der Kammer zur obligatorischen Landesverweisung 22.1 Vorliegen einer Katalogtat / Vorgehen Der Beschuldigte ist portugiesischer Staatsbürger. Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil u.a. wegen sexueller Nötigung gemäss Art. 189 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario) nach sich zieht. Nachfolgend ist anhand der eingangs erwähnten Kriterien (Ziff.