Die konkret ausgefällte Strafe war dann auch folgerichtig eine Geldstrafe. Aufgrund des gewährten bedingten Vollzugs wurde daneben eine «Denkzettelbusse» ausgesprochen. Bei der vorliegend zu beurteilenden sexuellen Belästigung wird dagegen eine Übertretungsbusse ausgesprochen. Bei Verbindungsbussen und Übertretungsbussen ist nach Ansicht der Kammer nicht von Gleichartigkeit auszugehen, eine Gesamtstrafe ist nicht möglich. Während Übertretungsbussen sich am Verschulden orientieren, werden Verbindungsbussen als Teil der Strafe als Denkzettel ausgesprochen.