18.2.3 Strafempfindlichkeit Es besteht keine besondere Strafempfindlichkeit, die eine Strafminderung bewirken könnte. Eine Strafe trifft den Beschuldigten nicht härter als jeden anderen in seiner Situation. 18.2.4 Fazit Täterkomponente Die Täterkomponente wirken sich somit gesamthaft neutral aus und es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten.