Er erzielt ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 6'692.50 bzw. unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge und der aktuellen Lohnpfändung von CHF 1'150.00 ist von einem Nettolohn von CHF 4'105.00 auszugehen (pag. 468). Das Betreibungsamt musste sich bereits mehrfach mit dem Beschuldigten befassen, es gab mehrere Pfändungen und Verlustscheine, offen sind noch CHF 29'755.35 nicht getilgte Verlustscheine (pag. 439 ff.). Abgesehen von der Verurteilung vom 13. April 2021, welche nicht berücksichtig wird (vgl. nachfolgend Ziff. 18.2.2), hat der Beschuldigte keine weiteren Vorstrafen.