Darüber hinaus liess er trotz Abwehrhandlungen und Fluchtversuch seines Opfers nicht davon ab, weiterzumachen und die Strafklägerin wiederholt mittels Gewaltanwendung zur Duldung von sexuellen Handlungen zu zwingen. Er hat selbst dann nicht aufgehört, als sich die Strafklägerin gewehrt und ihm gesagt hat, dass sie dies nicht wolle. Er hat sie immer wieder gepackt und damit eine gewisse Ausdauer und Vehemenz an den Tag gelegt. Er liess nicht von seinem ursprünglichen Ziel ab, obwohl sie mehrmals nein sagte, damit legte er eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag.