21 ren Mund. Die Strafklägerin versuchte ihrerseits vergeblich, sich zu wehren: So habe sie versucht, den Beschuldigten wegzustossen und sich aus seinem Griff zu lösen. Sie habe zudem versucht, den Kopf wegzudrehen, es sei ihr jedoch nicht gelungen (pag. 18 Z. 139 ff.). Sie habe sich dann stärker gewehrt und er habe sich an sie gedrückt, um sie besser festhalten zu können (pag. 25 Z. 141 ff.). Sie habe es einmal geschafft, sich aus seinem Griff zu lösen, er habe sie dann wieder am Gesicht gepackt und sie mit dem Rücken an die Wand gedrückt.