blödele auf freundschaftlicher Ebene, pag. 23 Z. 56 f.), war dies kein Freipass für den Beschuldigten, weitere sexuelle Handlungen vorzunehmen, zumal die Strafklägerin mehrmals sowohl verbal wie auch körperlich den Willen manifestierte, keine sexuelle Handlungen mit dem Beschuldigten haben zu wollen. So sagte sie beispielsweise «er soll mich nicht a Arsch länge» (pag. 17 Z. 86), auf seine Frage «Du wosch mi küsse?» sagte sie «nid würklech, hör uf» und «ich stellte dann klar, dass ich das jetzt nicht mehr lustig und als Spass empfinde» (pag.