Auch seine Erklärung an der Berufungsverhandlung, dass er erst jetzt konkret damit rausrücke, weil er eigentlich nicht gerne über andere spreche, aber sich nun schützen müsse, weil er das Land nicht verlassen wolle (pag. 461 Z. 45 ff.) wirken nicht nachvollziehbar. So wusste der Beschuldigte ja nicht erst jetzt, dass eine Landesverweisung droht. In Anbetracht, dass für den Beschuldigten und seine Familie viel auf dem Spielt steht, mutet es doch sehr eigenartig an, dass er diese entlastende Version erst so spät vorbrachte.