Er ging zeitweise unmittelbar in eine Verteidigungshaltung über und beantwortete die Frage nur rudimentär. Zudem versuchte der Beschuldigte, die Strafklägerin in ein schlechtes Licht zu rücken, indem er ausführte, dass sie wohl bei ihm die Schuld suche, weil sie ihre Stelle habe kündigen müssen und daher so etwas behaupte. Weiter betonte er, dass die Strafklägerin ihm gesagt habe, dass sie Probleme habe und ein oder zwei Mal die Woche zum Arzt gehe (pag. 49 Z. 187, 50 Z. 242 f., 56 Z. 63).