49 Z. 173 f.). Dem widersprechend gab er andernorts zu, ihr gesagt zu haben, dass sie eine hübsche und sympathische Frau sei (pag. 50 Z. 228). Das Aussageverhalten des Beschuldigten spricht ebenfalls nicht für ihn. So ging er jeweils nur kurz auf das Beweisthema ein und beteuerte dann sogleich, dass andere Personen in der Nähe waren und man nie alleine gewesen sei (vgl. pag. 48). Er ging zeitweise unmittelbar in eine Verteidigungshaltung über und beantwortete die Frage nur rudimentär.