Bei der ersten Einvernahme gab er bspw. an, ihr nur einmal die Hände auf die Schultern gelegt zu haben und sie ein anderes Mal auf Hüfthöhe an der Jacke von hinten mit beiden Händen seitwärts gehalten und nach vorne gestossen zu haben (pag. 48). Widersprüchlich dazu sagte er bei der Staatsanwaltschaft aus, dass er sie mit den Händen in der Mitte ihres Rückens berührt und gestossen habe, als sie plötzlich innegehalten habe (pag. 60). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schliesslich schwächte er seine angeblichen Berührungen noch weiter ab, er habe sie mal am Pullover gezogen oder so, ansonsten aber nicht angefasst (pag.