17 vielen Bereichen mit denjenigen der Strafklägerin übereinstimmen. So gab er beispielsweise an: - dass sie die Türe aufgehalten habe, damit er diese mit den Abfällen passieren konnte (pag. 48 Z. 108); - dass er sie auf eine Schlaufe hinten an ihrer Jeans angesprochen habe (pag. 198 Z. 7 ff.); - dass sie besprochen haben, dass sie Krebs sei und er auch (pag. 49 Z. 154); - dass er ihr gesagt habe, dass sie staubig im Gesicht sei (pag. 49 Z. 159); - dass er gesagt habe, dass er nicht so gut schlafen könne (pag.