_, bestätigte, dass die Strafklägerin ihm den Vorfall geschildert hatte; er gab zu Protokoll, wie sie ihn nach Feierabend angerufen habe und sie völlig aufgelöst gewesen sei (pag. 300). Die Aussagen dieser beiden Umfeldzeugen stehen in Einklang mit den Schilderungen und dem Verhalten der Privatklägerin, was die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen unterstreicht. Weitere Umfeldzeugen wurden noch zum Gerüstunfall befragt (z.B. pag. 294 f., 296) und bestätigen, dass es einen Gerüstunfall gegeben hat und ein Mitarbeiter auf die Strafklägerin gefallen sei, diese sei aber unverletzt geblieben.