Die Srafklägerin sagte glaubhaft aus, dass die Schlaufe hinten in der Mitte sei nicht oben beim Gurt. Solche Schlaufen sind z.B. bei Arbeiterhosen oder sportlichen Hosen durchaus auch mittig anzutreffen. Damit geht auch das Argument der Verteidigung, wonach solche Schlaufen oben beim Gurt seien und somit die Berührung am Po gar nicht erst möglich gewesen sei, fehl. Die Verteidigung rügte weiter, die Strafklägerin habe bei der ersten Einvernahme den Vorfall mit dem Staubabwischen lediglich als Kussversuch beschrieben (pag.