Die Strafklägerin erwähnte nämlich bei der Polizei ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und ihr zum Thema Grenzen setzen. Der Beschuldigte habe etwa eine Woche vor dem Vorfall mit ihr über einen Mitarbeiter gesprochen, welcher die Grenzen gegenüber Frauen nicht einhalten könne und habe sich bei ihr erkundigt, ob etwas vorgefallen sei. Sie habe dem Beschuldigten erzählt, dieser Mitarbeiter habe ihr einen Klaps auf den Hintern gegeben, aber sie habe diesem klar mitgeteilt, dass sie dies nicht wolle, worauf er dies respektiert habe und nichts mehr vorgefallen sei (pag. 17 Z. 63 ff.).