er als Chef habe das nicht toleriert, weshalb sie sich nun gerächt habe (pag. 460 Z. 24 ff.). Die Strafklägerin, führte hierzu an der Berufungsverhandlung glaubhaft aus, davon höre sie zum ersten Mal. Dies treffe nicht zu, sie sei in dieser Zeit in einer glücklichen Beziehung gewesen (pag. 463 Z. 14 ff.). Auffallend ist, dass eine ähnliche Geschichte bei der ersten Einvernahme der Strafklägerin zum Thema wurde. Die Strafklägerin erwähnte nämlich bei der Polizei ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und ihr zum Thema Grenzen setzen.