So lässt bereits der Hergang, wie es zur Anzeige gekommen ist, nicht auf eine erfundene Geschichte schliessen. Sie sagte aus, sie habe sich entschlossen, dass sie das Ganze verdränge, am nächsten Morgen kündigen werde und niemanden mehr wiedersehe von der Firma (pag. 19 Z. 178). Sie habe gedacht, sie könne das selber klären (pag. 191 Z. 6). Erst am Folgetag, als ihr Chef ihr dazu riet, entschloss sie sich zur Polizei zu gehen. An der Berufungsverhandlung brachte der Beschuldigte als Motiv für eine Falschbezichtigung vor, die Strafklägerin habe mit einem anderen Mitarbeiter ein Verhältnis gehabt; er als Chef habe das nicht toleriert, weshalb sie sich nun gerächt habe (pag.