Es ist weiter keine Motivation für eine allfällige Falschbezichtigung auszumachen. Die Strafklägerin konnte aus der ganzen Situation keine Vorteile ziehen. Im Gegenteil, es hatte für sie nur negative Folgen, so musste sie früher als geplant die Arbeitsstelle verlassen, um dem Beschuldigten nicht mehr zu begegnen und kämpfte anschliessend auch psychisch damit. Auch heute sei es für sie aufgrund des gebrochenen Vertrauensverhältnisses schwierig, anderen Leuten wieder zu vertrauen (pag. 449 Z. 33f.). Es deutet nichts auf eine falsche Anschuldigung hin. So lässt bereits der Hergang, wie es zur Anzeige gekommen ist, nicht auf eine erfundene Geschichte schliessen.