11 und habe vorher noch mit der Strafklägerin ein Kaffee trinken gehen wollen, um ausserhalb der Arbeit über das private Leben zu sprechen und sich auch bei ihr dafür zu bedanken, wie sie sich beim Gerüstunfalll verhalten habe (pag. 45 Z. 12 ff.). Wie hätte er denn die Flecken an der Brust machen können? Wenn er die Strafklägerin hätte küssen wollen, dann hätte er sie ja nicht an den Brüsten gehalten, sondern vielleicht an den Schultern (pag. 458 Z. 24 ff.).