449 Z. 33 ff.). Dass sie mit einem anderen Mitarbeiter eine sexuelle Beziehung gehabt haben solle, stellte die Strafklägerin in Abrede. Sie höre diese Version zum ersten Mal. Sie sei in dieser Zeit in einer glücklichen Beziehung mit ihrem Partner gewesen (pag. 463 Z. 14 und Z. 25 ff.). Auf die übrigen Aussagen im Protokoll wird verwiesen (pag. 446 ff., 463). Der Beschuldigte bestätigte oberinstanzlich seine bisherigen Aussagen und bestritt weiterhin, die Strafklägerin berührt und geküsst zu haben (pag. 457 Z. 5 ff.). Er entschuldige sich dafür, wie sie das aufgenommen habe, er habe aber nur versucht, ein besseres Verhältnis mit ihr zu haben, wie auch mit den anderen Mitarbeitern (pag.