Man fühle sich kaum belästigt, wenn jemand an einem Gitter mit dem Unterleib Vor- und Rückwärtsbewegungen mache oder knurre, wenn sich eine Frau bücke. Der letzte Schuldspruch wegen sexueller Belästigung betreffe den Vorfall aufmerksam machen auf Staub im Gesicht, dabei zu küssen versuchen und mehrmals mit der Hand über den Kleidern über Brust, Gesäss und Oberschenkel streichen. Die Strafklägerin spreche lediglich von Staub abwischen, erst auf Suggestivfrage der Polizei hin, habe sie den Sachverhalt weiter umschrieben (pag. 18 und pag. 25). Der Beschuldigte habe auch in subjektiver Hinsicht nicht tatbe-