Der Beschuldigte liess die Privatklägerin wieder los und sie lief Richtung Treppe. Als er sie eingeholt hatte, packte er sie an den Hüften und drückte sich erneut an sie. Sie versuchte ihr Gesicht so weit wie möglich nach unten zu drücken, damit er sie nicht würde küssen können. Gewaltsam drückte der Beschuldigte ihr Gesicht am Kiefer nach oben und steckte ihr die Zunge wiederum in den Mund, länger als beim ersten Mal und sagte, sie solle aufhören sich zu wehren. Dann liess er sie los und sie rannte die Treppe hoch (pag. 18 f. und 25 f.).