Der Beschuldigte folgte ihr und packte die Privatklägerin mit beiden Händen am Gesicht, drückte ihren Kopf an die Wand, drückte seinen Körper gegen sie und küsste sie. Dabei fasste er ihr mit einer Hand unter ihr T-Shirt und strich mit den Fingern oberhalb des Hosenbunds auf der nackten Haut über ihren Bauch. Die Privatklägerin versuchte sich zu wehren, ihn wegzustossen, sich aus seinem Griff zu lösen und den Kopf wegzudrehen, was ihr nicht gelang (pag. 18 Rz. 140 f.). Er steckt ihr die Zunge in den Mund. Der Beschuldigte liess die Privatklägerin wieder los und sie lief Richtung Treppe.