In der darauffolgenden halben Stunde blödelten sie wieder rum und lachten zusammen wie immer. Dann erzählte der Beschuldigte, dass seine Frau mit den Kindern in den Ferien und er deshalb alleine sei und nicht gerne alleine schlafe. Er fragte, ob die Privatklägerin nicht zu ihm kommen wolle oder er zu ihr schlafen kommen könne, auch um ein bisschen Spass zu haben. Die Privatklägerin stand auf und ging los nach oben. Der Beschuldigte folgte ihr und packte die Privatklägerin mit beiden Händen am Gesicht, drückte ihren Kopf an die Wand, drückte seinen Körper gegen sie und küsste sie.