In der Folge brachten sie den Abfall raus. In einem weiteren Raum machte der Beschuldigte die Privatklägerin darauf aufmerksam, dass sie Staub im Gesicht habe und er das wegmachen werde. Er ging auf sie zu und versuchte, sie zu küssen. Dabei berührte er sie mehrmals mit der flachen Hand an den Brüsten, am Gesäss und am Oberschenkel über den Kleidern. Sie hat sich abgewendet, den Abfall genommen und hat den Raum verlassen. Danach hat die Geschädigte dem Beschuldigten gesagt, sie wolle dies nicht, er solle aufhören und er erklärte, dass er nun aufhöre und sich entschuldige (pag. 17 f. und 25 f.).